Die Glücksspielaufsichtsbehörde verhängt eine Geldstrafe von 495.900 Euro gegen Olympic Casino wegen eines Verstoßes gegen die Geldwäsche

Die dem Finanzministerium der Republik Litauen unterstellte Glücksspielaufsichtsbehörde (im Folgenden: Glücksspielaufsichtsbehörde) verhängte gegen die UAB Olympic Casino Group Baltija eine Geldbuße in Höhe von 495 900 EUR, weil sie es unterlassen hatte, drei Spieler, die an den Spieltischen in der Spielhalle (Casino) spielten, zusätzlich zu kontrollieren, in den Spielhallen in Panevėžys spielten und Bargeld gegen Jetons im Gesamtwert von 4 200 EUR eintauschten und diese nicht in das vorgeschriebene Logbuch eintrugen, wodurch sie einen schweren Verstoß gegen Artikel 9 Absatz 9 des Gesetzes der Republik Litauen zur Verhinderung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung begingen.

Im Jahr 2018 führte die Glücksspielaufsichtsbehörde eine außerplanmäßige Sonderinspektion der Glücksspielhäuser (Casinos) der UAB Olympic Casino Group Baltija mit Sitz in Panevėžys durch, um zu prüfen, ob das Unternehmen die Anforderungen an die Veranstaltung von Glücksspielen und die Verhinderung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung erfüllt.

Bei der Inspektion wurde festgestellt, dass drei Spieler an einem Tag innerhalb von 14 Stunden in den Spielhallen des Unternehmens Bargeld gegen Jetons im Wert von 4.200 € tauschten. Diese Transaktionen wurden nicht in das Logbuch eingetragen. Gemäß dem Gesetz der Republik Litauen zur Verhinderung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung war das Unternehmen verpflichtet, die Kunden, die die entsprechenden Bargeld-gegen-Chips-Transaktionen von mehr als 1 000 EUR pro Tag durchführten, erneut zu identifizieren. Nach der Identifizierung mussten diese Bargeldtransaktionen unverzüglich und dauerhaft in einem Logbuch erfasst werden.

Die Nichteinhaltung der Anforderungen an die Identifizierung des Kunden gilt gemäß Artikel 34 des Gesetzes der Republik Litauen zur Verhinderung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung als schwerer Verstoß gegen das Gesetz.

Die Glücksspielaufsichtsbehörde verhängte die Geldbuße in Übereinstimmung mit dem Gesetz zur Verhinderung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung der Republik Litauen, das die Möglichkeit vorsieht, bei schweren Verstößen in diesem Bereich Geldbußen zwischen 2 000 EUR und 1,1 Mio. EUR pro Unternehmen zu verhängen.

Die Entscheidung der Glücksspielaufsichtsbehörde kann vor Gericht angefochten werden.

Quelle: www.lpt.lt