Die Glücksspielaufsichtsbehörde beim Finanzministerium der Republik Litauen (im Folgenden – Glücksspielaufsichtsbehörde) hat der UAB „Olympic Casino Group Baltija“ eine Geldstrafe von 495.900 Euro auferlegt, weil das Unternehmen die Identität von drei Spielern, die an Spieltischen in den Spielbanken (Kasinos) in Panevėžys spielten und Bargeld im Gesamtwert von 42.200 Euro in Jetons umtauschten, nicht zusätzlich überprüft und sie nicht im vorgeschriebenen Register eingetragen hat, wodurch es gegen die Anforderungen des Artikels 9 Absatz 9 des Gesetzes der Republik Litauen zur Verhinderung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung grob verstoßen hat.
Im Jahr 2018 führte die Glücksspielaufsichtsbehörde eine außerplanmäßige Sonderprüfung in den Spielbanken (Kasinos) der UAB „Olympic Casino Group Baltija“ in Panevėžys durch, bei der bewertet wurde, wie das Unternehmen die Anforderungen zur Organisation von Glücksspielen und zur Verhinderung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung einhält.
Während der Überprüfung wurde festgestellt, dass in den Spielbanken des Unternehmens drei Spieler innerhalb eines Tages über einen Zeitraum von 14 Stunden Bargeld im Wert von 42.200 Euro in Jetons umtauschten. Diese Transaktionen wurden nicht im Registrierungsbuch eingetragen. Gemäß dem Gesetz der Republik Litauen zur Verhinderung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung war das Unternehmen verpflichtet, die Identität von Kunden, die innerhalb eines Tages zusammenhängende Bargeld-zu-Jetons-Transaktionen im Wert von über 1.000 Euro durchführten, erneut festzustellen. Nach der Identitätsfeststellung mussten solche finanziellen Transaktionen kontinuierlich und unverzüglich im Registrierungsbuch eingetragen werden.
Die Nichteinhaltung der Anforderungen zur Identitätsfeststellung des Kunden wird gemäß Artikel 34 des Gesetzes der Republik Litauen zur Verhinderung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung als grober Verstoß gegen dieses Gesetz angesehen.
Die Glücksspielaufsichtsbehörde verhängte die Geldstrafe gemäß dem Gesetz der Republik Litauen zur Verhinderung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung, das die Möglichkeit vorsieht, für grobe Verstöße in diesem Bereich Geldstrafen in Höhe von 2.000 bis 1,1 Millionen Euro gegen das Unternehmen zu verhängen.
Die Entscheidung der Glücksspielaufsichtsbehörde kann vor Gericht angefochten werden.
Quelle: www.lpt.lt